Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen
Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.
Zuständigkeit
dasBundesinstitutfürBerufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Voraussetzungen
- Die Beratung ist
- neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
- kostenlos.
- Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
- Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.
Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Ablauf
Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.
Frist
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
- Berufliche Bildung - Begabte in Gesundheitsfachberufen fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Bildungsangebote und Weiterbildungsanbieter - Zulassung beantragen
- Bildungsgutschein beantragen
- Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen
- Prämiengutschein beantragen
- Qualipass für Jugendliche und Erwachsene bestellen
- Schulfremdenprüfung beantragen
- Übernahme der Weiterbildungskosten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ab 45 Jahren beantragen
Freigabevermerk
Stand: 15.12.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg