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Volltextsuche

Vereinsregister - Einsicht nehmen

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.

Zuständigkeit

für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat

Hinweis: Die Vereinsregistersind beiden Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.

Voraussetzungen

Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.

Unterlagen

keine

Ablauf

Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.

Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.

Kosten

Digitalisiertes Vereinsregister:

  • Online-Einsichtnahme: kostenlos
  • Datenabruf je RegisterblattEUR4,50
  • Datenabruf von Dokumenten je DateiEUR 1,50

Hinweis: Voraussetzung für einen Datenabruf ist eine vorherige Registrierung.

Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:

  • Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
  • je Ausdruck: EUR 10,00
  • je beglaubigte Kopie: EUR 20,00

Formulare

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Stand: 28.06.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg