Kommunales Energiemanagement: Gemeinde Fichtenau

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

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Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Kommunales Energiemanagement

Energiemanagement in der Gemeinde Fichtenau

Im Rahmen der gemeinsamen Klimastrategie für den Landkreis Schwäbisch Hall durch das Klimazentrum ist Frau Kathrin Vogel seit dem 01.11.2024 die kommunale Energiemanagerin für die Gemeinde Fichtenau. Sie unterstützt die Gemeinde bei den vielfältigen Aufgaben im Bereich Klimaschutz, der Treibhausgasbilanzierung, der kommunalen Wärmeplanung und im kommunalen Energiemanagement. Eine gemeinsame Klimastrategie für den Landkreis Schwäbisch Hall durch das Klimazentrum ist notwendig, um den politischen Vorgaben, den steigenden Energiekosten, den Sanierungsstaus und der Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen.

Kommunales Energiemanagement für die Gemeinde Fichtenau

Förderprojekt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Rahmen der Klimastrategie ist das kommunale Energiemanagement ein wichtiger Baustein, um die Zukunft unserer Gemeinde nachhaltig zu gestalten.

Zusammen mit den Gemeinden Kreßberg, Oberrot, Stimpfach wurde ein Förderkonvoi gebildet, für den die Gemeinde Fichtenau gemeinsame Fördermittel beantragt hat. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 01.07.2024 mit dem Titel „Kooperation: KSI: Implementierung und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) für den Zusammenschluss der Kommunen Fichtenau, Kreßberg, Stimpfach und Oberrot“ (Förderkennzeichen 67K24669) kann das Projekt nun im festgelegten Förderzeitraum vom 01.11.2024 bis 31.10.2027 über drei Jahren bearbeitet werden.

Mit den zugeteilten Fördermitteln wird eine Vollzeitstelle über diese drei Jahre finanziert. Zusätzlich kann nötige Messtechnik, Sensorik und Software beschafft werden. Der Konvoi konnte mit Unterstützung des Klimazentrums die Projektstelle schnell besetzen. Die Energiemanagerin arbeitet zu gleichen Teilen für die teilnehmenden Kommunen. Die Arbeitsstelle ist in Klimazentrum Schwäbisch Hall, dort sind noch vier weitere Energiemanager*innen für 19 weitere Kommunen im Landkreis tätig.

Ziel des Projektes ist der Aufbau und der kontinuierliche Betrieb eines Energiemanagement-systems in der Gemeinde Fichtenau. Es sollen die organisatorischen Grundlagen geschaffen, eine entsprechende interne Kommunikation, ein Energieverbrauchs-Monitoring und Anlagen-Controlling sowie ein Energieberichtswesen aufgebaut und dauerhaft sichergestellt werden. Durch Gebäudebegehungen und die Erstellung von Maßnahmenplänen zur energetischen Optimierung sollen Einsparpotentiale methodisch erfasst und sukzessive erschlossen werden. In dem Zusammenhang soll das Energiemanagement auch bei der Umsetzung von energetisch relevanten investiven Vorhaben einbezogen werden. Der Fortschritt und die Ergebnisse des Energiemanagements werden der Verwaltungsleitung und dem Gemeinderat jährlich vorgestellt und im Hinblick auf vereinbarte Ziele diskutiert

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreich Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Dies Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

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