Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtenau für das Haushaltsjahr 2026
icon.crdate26.02.2026
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.02.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 134,07 KB)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.02.2026 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 14.078.319 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 15.063.946 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | -985.627 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | -985.627 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen | 13.422.819 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen | 13.405.736 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts | 17.083 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.325.690 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.473.980 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -1.148.290 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -1.131.207 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.200.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 460.000 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 740.000 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -391.207 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.200.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 2.519.200 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Gemeinde Fichtenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Fichtenau, den 09.02.2026
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 10.02.2026 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 24.02.2026 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 09.03.2026 bis Dienstag, 17.03.2026 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus. Sie können in Büro 1.7 bei Frau Munzinger Einsicht nehmen.
Fichtenau, 25.02.2026
gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
