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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Verbindliche Bedarfsmeldung Betreuung Christoph-von-Pfeil Grundschule Schuljahr 2026/2027

icon.crdate26.02.2026

Liebe Eltern, ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Zunächst gilt dieser Anspruch für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den folgenden Schuljahren schrittweise auf die weiteren Klassenstufen bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ausgeweitet.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst eine Betreuung für acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche (Montag bis Freitag inklusive Ferien, ausgenommen hiervon sind vier Wochen Schließzeit (20 Werktage).
In den Schulferien beträgt der Betreuungsanspruch im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ebenfalls acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche (Montag bis Freitag). Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage im Rathaus bei Frau Saur,
Tel. 07962 892-10 bzw. per Mail an hauptamt(@)fichtenau.de.

Wenn Sie Ihr Kind zur Betreuung anmelden, ist diese Anmeldung für ein Schuljahr verbindlich. Eine Abmeldung kann nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung der Schulleitung erfolgen. Die Betreuungsangebote und das Mittagessen sind kostenpflichtig.

Diese betragen pro Monat bislang für die Betreuungszeiten an den Schultagen Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr, Montag bis Donnerstag: 11:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr:
•        1–2 Betreuungstage pro Woche: 25,00 €
•        3–5 Betreuungstage pro Woche: 40,00 €
•        Einzeltag: 15,00 €

Das Mittagessen wird von der Gemeinde finanziell unterstützt und beträgt 4,00 €/Essen.

Die Ferienbetreuung findet bisher in bestimmten Ferienwochen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt und kostet 50,00 € pro Woche bzw. 20,00 € für 2 Betreuungstage.
Hinweis: Bei einer gewünschten Ausweitung der Ferienbetreuungszeiten kann der Rechts-anspruch auch durch interkommunale Lösungen mit anderen Gemeinden erfüllt werden.

Bei Änderung der vorgenannten bisherigen Betreuungszeiten durch die Bedarfe der Eltern ist von einer Anpassung der Elternbeiträge auszugehen.
Die Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat.

Hinweis: Soweit einem Kind ein Rechtsanspruch ab 01.08.2026 zusteht und es ein Angebot besucht, das diesen Anspruch und die Fördergrundsätze des § 22 SGB VIII erfüllt, besteht diesbezüglich eine Verpflichtung zur Übernahme des Kostenbeitrages durch den Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises Schwäbisch Hall), soweit die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind gemäß § 90 Absatz 4 SGB VIII nicht zuzumuten ist. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den Träger der örtlichen Jugendhilfe.

Die Bedarfsmeldung (auch wenn keine Betreuung gewünscht wird!) ist bis 09.03.2026 bei der Christoph-von-Pfeil Grundschule einzureichen.

Verbindliche Bedarfsmeldung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 78,90 KB)

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