Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Südliche Lange Äcker, 2. Erweiterung" in Unterdeufstetten
icon.crdate01.04.2026
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 13.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Südliche Lange Äcker, 2. Erweiterung" in Unterdeufstetten und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 217,00 KB)
Hier finden Sie die Auslegungsunterlagen als PDF-Datei.
6771-Schriftteil-Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 1,37 MB)
6771-Planteil-Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 751,34 KB)
6771-Schriftteil Anhang 1-Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 2,49 MB)
Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 13.04.2026 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Kartenausschnitt als PDF-Datei (PNG-Bilddatei, 201,81 KB)
Ziel und Zweck der Planung ist es, dringend benötigte Wohnbauplätze im Fichtenauer Teilort Unterdeufstetten zu schaffen.
Die Unterlagen zur Planung werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 20.04.2026
bis einschließlich 20.05.2026
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Fichtenau während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(@)fichtenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Fichtenau abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Fichtenau, 17.04.2026
