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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

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  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
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Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Equipment für „Region der Lebensretter“

icon.crdate28.04.2026

Großzügige Spenden ermöglichen bessere Ausstattung der Ersthelfer im Landkreis Schwäbisch Hall. Die Initiative „Region der Lebensretter“ im Landkreis Schwäbisch Hall leistet einen entscheidenden Beitrag zur schnellen Hilfe bei Herz-Kreislauf-Stillständen.

Das System basiert auf der Alarmierung geschulter Ersthelfer per Smartphone-App: Geht ein Notruf ein und erkennt die Leitstelle einen entsprechenden Notfall, werden automatisch bis zu vier freiwillige Helfer in der Nähe georeferenziert alarmiert. Diese treffen in der Regel bereits nach drei bis vier Minuten am Einsatzort ein und beginnen umgehend mit lebensrettenden Maßnahmen.

Da bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand jede Minute ohne Hilfe die Überlebenschance erheblich reduziert, ist dieses schnelle Eingreifen von zentraler Bedeutung. Im vergangenen Jahr wurden die ehrenamtlichen Helfer im Landkreis Schwäbisch Hall zu über 200 Einsätzen alarmiert. Mehrere Menschenleben konnten dadurch gerettet werden, die ohne dieses Engagement vermutlich verloren gewesen wären.

Die „Region der Lebensretter Schwäbisch Hall“ wurde im März 2023 durch den Landkreis Schwäbisch Hall ins Leben gerufen. Die Installation und der Betrieb der App bei der Integrierten Leitstelle (ILS-SHA gGmbH) werden durch den Landkreis finanziert. Seitdem ist die Zahl der registrierten Ersthelfer kontinuierlich gestiegen und liegt inzwischen bei rund 550 engagierten Freiwilligen. Diese werden ausschließlich bei Herz-Kreislauf-Stillständen über die App alarmiert.

Ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung des Projekts wurde Anfang 2026 erreicht: Im Februar erhielt die Initiative eine Spende in Höhe von 6.000 Euro vom Rotary Club Crailsheim, gefolgt von weiteren 8.000 Euro im März durch den Round Table Crailsheim. Dank dieser großzügigen Unterstützung können nun über 200 Ausstattungssets beschafft werden. Ziel ist es, alle aktuell registrierten Ersthelfer im Landkreis mit persönlicher Schutzausrüstung und Notfall-Equipment auszustatten.

Trotz dieses wichtigen Fortschritts bleibt die Initiative weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Die Zahl der Ersthelfer wächst erfreulicherweise stetig, entsprechend steigt auch der Bedarf an weiterer Ausstattung. Zusätzliche Spenden sind daher notwendig, um auch künftig alle Helfer bestmöglich auszurüsten und so die schnelle Hilfe im Notfall sichern zu können.

„Die ‚Region der Lebensretter‘ ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie wichtig gut organisierte und schnelle Hilfe im Notfall ist – sie kann im entscheidenden Moment über Leben und Tod entscheiden. Mein herzlicher Dank gilt allen Menschen, die sich engagieren, sowie den großzügigen Spenderinnen und Spendern, die dieses Engagement ermöglichen. Ihr Einsatz stärkt unsere Gemeinschaft und sorgt dafür, dass Hilfe genau dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird“, betont Landrat Gerhard Bauer.

Eine Spende ist per Überweisung an folgendes Konto möglich:

Region der Lebensretter e.V.
Sparkasse Schwaebisch Hall-Crailsheim

„Sachkonto 16911282“

IBAN: DE73 6225 0030 0005 0000 29

Mehr Informationen zu dem Projekt „Region der Lebensretter“ finden sich auch unter www.regionderlebensretter.de .

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