"Natur-Resort Fichtenau" in Bernhardsweiler
icon.crdate06.05.2026
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und den örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Natur-Resort Fichtenau" in Bernhardsweiler
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 135,41 KB)
Hier finden Sie Auslegungsunterlagen als PDF-Datei:
6900-2026.04.28-Planteil (PDF-Dokument, 1,02 MB)
6900-2026.04.28-Schriftteil (PDF-Dokument, 1,20 MB)
6900-2026.04.28-Schriftteil Anhang 1 (PDF-Dokument, 2,30 MB)
Lageplan_mit Luftbild (PDF-Dokument, 855,00 KB)
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 22.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Natur-Resort Fichtenau" in Bernhardsweiler und den örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung im Internet durchzuführen.
Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 28.04.2026 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der beabsichtigte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Hier finden Sie den Kartenausschnitt als Bilddatei (PNG-Bilddatei, 118,41 KB)
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Ferienwohnanlage am südöstlichen Ortsrand von Bernhardsweiler zu schaffen.
Die Unterlagen zur Planung werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 18.05.2026
bis einschließlich 18.06.2026
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Fichtenau während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(@)fichtenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Fichtenau abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Fichtenau, 15.05.2026
