Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Östliche Lange Äcker" in Unterdeufstetten im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
icon.crdate19.02.2024
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 27.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Östliche Lange Äcker" in Unterdeufstetten einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 27.11.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Bekanntamchung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 28,58 KB)
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 27.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des
Bebauungsplanes "Östliche Lange Äcker" in Unterdeufstetten einschließlich der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche
Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 27.11.2023, gefertigt vom
Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Hier finden Sie den Kartenausschnitt als PDF-Datei. (PDF-Dokument, 305,44 KB)
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem
Bebauungsplan werden mit Textteil und Begründung
vom 01.03.2024
bis einschließlich 03.04.2024
im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen
Dienststunden Anregungen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Fichtenau
eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im
Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau und im zentralen Internetportal des Landes
Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
