Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Hotelanlage Veitswender Straße, 2. Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
icon.crdate16.07.2024
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 24.06.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Be-bauungsplanes „Hotelanlage Veitswender Straße, 2. Erweiterung“ in Fichtenau-Neustädtlein einschließlich Textteil, Begründung und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Am 22.07.2024 hat der Gemeinderat in ebenfalls öffentlicher Sitzung beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil, örtli-chen Bauvorschriften und Begründung vom 10.05.2024, gefertigt vom Architekturbüro Dipl. Ing. FH Matthias Weinrich, Wilhelmstraße 9, 74564 Crailsheim.
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 414,51 KB)
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 24.06.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotelanlage Veitswender Straße, 2. Erweiterung“ in Fichtenau-Neustädtlein einschließlich Textteil, Begründung und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Am 22.07.2024 hat der Gemeinderat in ebenfalls öffentlicher Sitzung beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 10.05.2024, gefertigt vom Architekturbüro Dipl. Ing. FH Matthias Weinrich, Wilhelmstraße 9, 74564 Crailsheim.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs 2 BauGB abgesehen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Textteil und Begründung
vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Anregungen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Fichtenau eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau und im zentralen Internetprotal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
