Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
icon.crdate04.12.2024
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ hat am 22.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 41.246 m². Davon befinden sich 11.073 m² auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dinkelsbühl und 30.173 m² auf dem Gebiet der Gemeinde Fichtenau.
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Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ hat am 22.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 41.246 m². Davon befinden sich 11.073 m² auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dinkelsbühl und 30.173 m² auf dem Gebiet der Gemeinde Fichtenau.
Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nrn. 737, 742, 744, 746, 747 und 748 Gemarkung Weidelbach (jeweils Wald)
- im Osten durch die Fl.-Nrn. 1104 und 1107 Gemarkung Lautenbach (Landwirtschaftlicher
- Weg und Fläche für die Landwirtschaft)
- im Süden durch die Fl.-Nrn. 1208 und 1091 Gemarkung Lautenbach (jeweils Straße L 2218)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 125 Gemarkung Weidelbach (Autobahn 7)
Dieser Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl kann im Internet auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl unter
www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren und auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter www.fichtenau.de/rathausservice/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.
Zusätzlich können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der räumliche Geltungsbereich auch in den Rathäusern der
- Stadt Dinkelsbühl, Segringer Straße 30, 91550 Dinkelsbühl, Stadtbauamt, Zimmer 2.10 / II. Stock, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (ausgenommen am Dienstagnachmittag – Dienstagnachmittag ist kein Publikumsverkehr) sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau, Zimmer 1.9 / Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
eingesehen werden.
Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung einer sogenannten „Grünen Tankstelle“ mit Schulungszentrum sowie eines Motels auf einer Fläche von etwa 2.500 m² auf den Flurstücken Nrn. 743 und 745 sowie einer Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 744 jeweils der Gemarkung Weidelbach (Dinkelsbühl) und den Flurstücken Nrn. 1103, 1106, 1106/1 und einer Teilfläche aus Flurstück Nr. 1104 jeweils der Gemarkung Lautenbach (Fichtenau).
Der Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ wird mit im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Aufgrund des Gebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, sind die rechtswirksamen Flächennutzungspläne der Gemeinden Fichtenau und Dinkelsbühl in diesem Bereich über ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Für beide Verfahren sind jeweils zwei Beteiligungsschritte vorgesehen.
Zweckverband Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl
Dinkelsbühl, den 27.11.2024
gez. Hammer
Dr. Christoph Hammer
Verbandsvorsitzender
