Bekanntmachung Jahresrechnung 2024
icon.crdate03.07.2025
Die Gemeinde Fichtenau hat ihre Haushaltswirtschaft zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Gemäß § 95 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Die Pflichtinhalte des Jahresabschlusses sind in § 95 Abs. 2 und 3 GemO und § 54 Abs. 1 GemHVO enthalten.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Die Gemeinde Fichtenau hat ihre Haushaltswirtschaft zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt.
Gemäß § 95 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten.
Die Pflichtinhalte des Jahresabschlusses sind in § 95 Abs. 2 und 3 GemO und § 54 Abs. 1 GemHVO enthalten.
Gemäß § 95 Abs. 2 S. 1 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz.
Die Ergebnisrechnung stellt das Ressourcenaufkommen periodengerecht dar. Sie enthält alle Erträge und Aufwendungen, welche dem Rechnungsjahr zugeordnet werden.
Die Finanzrechnung zeigt den Geldfluss. Es sind alle tatsächlichen Ein- und Auszahlungen des Rechnungsjahres aufgeführt. Zudem wird die Investitions- und Finanzierungstätigkeit abgebildet.
Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden gegenüber. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Fichtenau zum 01.01.2020 ist die Grundlage für alle Jahresrechnungen.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach § 95 Abs. 2 S.1 GemO eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 3 GemO als Anlagen die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Laut § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den
Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen.
2. Rückblick auf die Haushaltssatzung 2024
Der Haushaltsplanentwurf zum Haushalt 2024 wurde am 27.11.2023 im Gemeinderat eingebracht und in der darauffolgenden Sitzung am 18.12.2023 wurde der Haushaltsplan verabschiedet.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 17.01.2024 die Gesetzmäßigkeit des Haushalts bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.680.000 € vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.160.000 € wurde genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile waren in der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan nicht enthalten.
Hier finden Sie die Jahresrechnung 2024 als PDF-Datei (PDF-Dokument, 1,69 MB)
