Beschluss über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte Fichtenau-Wildenstein“ in Fichtenau gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
icon.crdate30.07.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2025 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Gebiet „Ortsmitte Fichtenau-Wildenstein“ in Fichtenau (siehe im nachfolgenden Abgrenzungsplan vom 18.07.2025 schwarz gestrichelt umrandet) beschlossen.
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Dokument, 90,95 KB)
Beschluss über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte Fichtenau-Wildenstein“ in Fichtenau gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2025 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Gebiet „Ortsmitte Fichtenau-Wildenstein“ in Fichtenau (siehe im nachfolgenden Abgrenzungsplan vom 18.07.2025 schwarz gestrichelt umrandet) beschlossen.
Mit diesem Beschluss werden gesetzliche Tatbestände wie die Beteiligung und Mitwirkung aller Betroffenen, die Auskunftspflicht aller Eigentümer und Nutzungsberechtigten über alle Tatsachen, die für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes erforderlich sind, die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger und die Zurückstellung von Bauvorhaben wie auch die Beseitigung baulicher Anlagen, wirksam.
- Aufgrund der Ergebnisse des von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) erarbeiteten gebietsbezogenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) vom Oktober 2024 wurde der Bereich „Ortsmitte Fichtenau-Wildenstein“ als vorläufiges, künftiges Sanierungsgebiet ermittelt.
- Für dieses Gebiet werden der Beginn Vorbereitender Untersuchungen (VU) und die Einholung entsprechender Stellungnahmen im Sinne des § 141 BauGB festgesetzt.
- Das Untersuchungsgebiet umfasst den im beiliegenden Plan vom 18.07.2025 gekennzeichneten Bereich.
Plan als PDF-Datei (PDF-Dokument, 271,96 KB)
- Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird in der Bekanntmachung auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
