Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtenau für das Haushaltsjahr 2024
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 12.078.397 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 14.378.265 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | -2.299.868 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | -2.299.868 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen | 11.361.467 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen | 12.847.265 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts | -1.485.798 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.142.240 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.015.800 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -1.873.560 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -3.359.358 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.680.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 344.423 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.335.577 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.023.781 € |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.680.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 6.160.000 €
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 430 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Gemeinde Fichtenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Fichtenau, den 18.12.2023
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.12.2023 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 17.01.2024 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 12.02.2024 bis Dienstag, 20.02.2024 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus. Sie können in Büro 1.7 bei Frau Munzinger Einsicht nehmen.
Fichtenau, 06.02.2024
gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin