Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die von der Verbandsversammlung beschossene Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurden gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 16.02.2024, Aktenzeichen L1.2-092.411 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von
Montag, 11.03.2024 bis einschließlich Dienstag, 19.03.2024
während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein, im Zimmer 1.7 des Rathauses, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung 2024 wird nachstehend veröffentlicht:
Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 5 Abs. 2 und § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.10.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. | im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 45.000 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 45.000 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von | 0 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 € |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 45.000 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 45.000 € |
2.3 | Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts | 0 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | 0 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von | 0 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) von | 0 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf | 0 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 € |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 4.000 € |
§ 5 Verbandsumlage
Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitragsschlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.
Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung | 45.000 € |
Fichtenau, den 25.10.2023
Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende