Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen bei der Bundestagswahl 2025
Sollte der Bundestag tatsächlich aufgelöst werden und der Bundespräsident den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmen, hätte dies folgende Konsequenzen:
Wenn alles planmäßig verläuft treffen die ersten Chargen der Stimmzettel frühestens am Freitag, 7. Februar 2025 bei den Gemeindeverwaltungen ein. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Der späte Versand der Unterlagen ist nicht etwa durch eine angebliche fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Es muss aktuell davon ausgegangen werden, dass bei einer vorzeitigen Neuwahl aufgrund der engen Taktung voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird.
Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb bereits frühzeitig darüber informieren, da die kurze Frist für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen dazu führen könnte, dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen müssen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn sie bereits vor Freitag, 7. Februar 2025, verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass im Rathaus Wildenstein die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.
Wir bitten Sie, die sehr knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 2025 bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Ihre Gemeindeverwaltung – Wahlamt -