Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Nördlicher Ortsteil, 9. Änderung" in Matzenbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 27.01.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlicher Ortsteil, 9. Änderung" in Matzenbach einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 27.01.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Kartenausschnitt als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen Während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 03.02.2025
bis einschließlich 05.03.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Fichtenau während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Fichtenau abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Fichtenau, 28.01.2025
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
Hier finden Sie die Auslegungsunterlagen als PDF-Datei:
6847-Schriftteil-Auslegung (PDF-Datei)
6847-Formblatt RPS (PDF-Datei)
6847-Liste TÖB BP-Auslegung (PDF-Datei)
6847-Plan_A3-Auslegung (PDF-Datei)
6847-Planteil-Auslegung (PDF-Datei)