Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung" der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat am 12.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Internet auszulegen.
Maßgebend sind der Flächennutzungsplan mit Begründung vom 12.05.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen. - Raumordnung
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurden von den Behörden hinsichtlich des Wohnflächenbedarfs gegenüber der geplanten Neuaufnahme „Obere Schanze II“ in Kreßberg- Mariäkappel Bedenken erhoben. Daher hat sich die Gemeinde dazu entschlossen einen Flächentausch, mit einer Teil-Herausnahme der Wohnbaufläche „Brühlbach“ in gleichem Umfang, durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemeindeflächen von Fichtenau und Kreßberg. Die einsehbaren Unterlagen betreffen jedoch nur die geplanten Neuausweisungen sowie im Zuge dessen die Herausnahmen in der Gemeinde Kreßberg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
www.kressberg.de/home/aktuelles/auslegungsunterlagen/
Während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 19.05.2025
bis einschließlich 23.06.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
info(@)fichtenau.de
gemeindeverwaltung(@)kressberg.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet den oben genannten Internetadressen der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende
Fichtenau, 13.05.2025