Bekanntmachung im Sinne des § 7 Abs. 3 Straßengesetz BW über die Einziehungsabsicht der GVS der Einziehungsabsicht der Gemeindeverbindungsstraße (OD Breitenbach) im Bereich der L2220 bis Gemarkungsgrenze der Gemeinde Ellenberg 26.05.2025
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die Gemeinde Ellenberg beabsichtigt, die Gemeindeverbindungsstraße (OD Breitenbach) im Abschnitt zwischen der L2220 und der Gemarkungsgrenze Ellenberg für den Schwerlastverkehr (Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t) einzuziehen. Der Anliegerverkehr bleibt von dieser Maßnahme unberührt.
Die beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraße erfolgt auf Grundlage des §7 Abs. 1 S . 2 StrG BW aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vorLärm, Erschütterungen und erhöhten Gefährdungen durch Schwerlastverkehr. Die baulichen Gegebenheiten der Straße, insbesondere die engen und unübersichtlichen Abschnitte sind für Schwerlastverkehr nicht ausgelegt. Die beschränkte Nutzung für Schwerlastfahrzeuge über 7,5 t soll den Verkehr auf besser geeignete Verkehrswege umlenken, insbesondere auf die nahegelegene Landesstraße.
Die geplante Teileinziehung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Ellenberg nach einer dreimonatigen Auslegungsfrist, in der die Öffentlichkeit und betroffene Gemeinden über die Einziehungsabsicht informiert werden. Während dieser Frist haben Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Stellen die Möglichkeit, Einwände oder Anmerkungen zu der Maßnahme vorzubringen.
Streckenabschnitt:
Die geplante Einziehungsabsicht bezieht sich auf die Gemeindeverbindungsstraße (OD Breitenbach) von der Kreuzung L2220 bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Ellenberg Richtung Gemeinde Fichtenau.
Auslegungsfrist:
Die Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgt im Zeitraum vom 26.05.2025 bis 29.08.2025, sodass die Frist für Einwände und Stellungnahmen bis spätestens 29.08.2025 endet.
Ort der Auslegung:
Die Einziehungsabsicht kann während der oben genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Ellenberg (Hauptstraße 25, 73488 Ellenberg) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Kontakt:
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau März bei der Gemeindeverwaltung Ellenberg unter der Telefonnummer 07962-903014 oder per E-Mail an maerz@ellenberg.de zur Verfügung.
Ellenberg, 26.05.2025
gez. Anna-Lisa Bohn
Bürgermeisterin