Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“
Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“
Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ hat am 15.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und auch die Beteiligung der Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung einer sogenannten „Grünen Tankstelle“ mit Schulungszentrum sowie eines Motels. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 41.246 m². Davon befinden sich 11.073 m² auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dinkelsbühl und 30.173 m² auf dem Gebiet der Gemeinde Fichtenau.
Der räumliche Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nrn. 737, 742, 744, 746, 747 und 748 Gemarkung Weidelbach (jeweils Wald)
- im Osten durch die Fl.-Nrn. 1104 und 1107 Gemarkung Lautenbach (Landwirtschaftlicher Weg und Fläche für die Landwirtschaft)
- im Süden durch die Fl.-Nrn. 1208 und 1091 Gemarkung Lautenbach (jeweils Straße L 2218)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 125 Gemarkung Weidelbach (Autobahn 7)
Auszug des Bebauungsplan-Vorentwurfs mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches (nicht maßstäblich) hier als PDF-Datei:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (jeweils in der Fassung vom 15.07.2025), ist in der Zeit von
Montag, den 11. August 2025 bis einschließlich Freitag, den 19. September 2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl unter www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren und auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abruf- bzw. einsehbar.
Zusätzlich können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in den Rathäusern der
- Stadt Dinkelsbühl, Segringer Straße 30, 91550 Dinkelsbühl, Stadtbauamt, Zimmer 2.10 / II. Stock, während der allgemeinen Dienststunden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau, Zimmer 1.9 / Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
eingesehen werden.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch über das Internet oder per E-Mail an bauverwaltung@dinkelsbuehl.de übermittelt werden. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch in den oben genannten Rathäusern abgeben. Die Stellungnahmen werden geprüft und fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ unberücksichtigt bleiben können, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Zweckverband Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl
Dinkelsbühl, den 31.07.2025
gez. Hammer
Dr. Christoph Hammer
Verbandsvorsitzender
Hier finden Sie die Unterlagen als PDF-Datei:
Bebauungsplan (PDF-Datei)
Textliche Festsetzungen (PDF-Datei)
Begründung inkl. GoP und Umweltbericht (PDF-Datei)
Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)
saP_Grüne_Tankstelle_DKB (PDF-Datei)
