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Gemeinde Fichtenau

Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021

Artikel vom 16.06.2020
Das Land Baden-Württemberg hat für 2021 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Anträge können bis 17. August 2020 beim Bür-germeisteramt eingereicht werden. Die lokale Grundversorgung steht im Jahrespro-gramm 2021 besonders im Fokus, deshalb erhalten Projekte aus diesem Förder-schwerpunkt einen Fördervorrang. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleis-tungen für den täglichen und wöchentlichen Bedarf sowie dem unregelmäßigen aber dringend vor Ort zu erbringenden Bedarf einen Zuschuss von bis zu 20%, Kleinstunter-nehmen bis zu 30% und maximal 200.000 Euro erhalten. Förderschwerpunkt „Wohnen“
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortskerns durch Umnutzung vorhandener, leerstehender Gebäude oder Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse stehen im Mittelpunkt der Förderung. Projekte für die Eigennutzung können mit einem Fördersatz von 30 % und maximal 20.000 €, Umnutzungen bis höchs-tens 50.000 € je Wohnung unterstützt werden. Projekte die überwiegend nachwachsen-de Rohstoffe als Baustoff einsetzen, erhalten einen um 5% erhöhten Fördersatz. In der Regel dürfte es sich dabei um Holz handeln. Die Schaffung von Wohnraum durch Um-nutzung oder Modernisierung zur Vermietung wird mit 10 – 15% und max. 200.000 € bezuschusst. In privaten Wohnbauanträgen sind wahrheitsgemäße Auskünfte zu Ei-gennutzung und Vermietung erforderlich. Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Die Förderung im gewerblichen Bereich konzentriert sich vorrangig auf die Entflechtung störender Gemengelagen und Reaktivierung von Brachen. Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10% der Investitionskosten bei max. 200.000 Euro. Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Lan-des Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Ener-giesparprogrammen ist jedoch möglich. Das Landratsamt weist darauf hin, dass gute Projekte mit der Absicht einer zügigen Um-setzung bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch ge-eignete Unterlagen (z.B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung) nachzu-weisen. Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kos-tenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird. Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind bis 17. August 2020 in fünffacher Ausfertigung im Rathaus einzureichen. Auskünfte erteilt Frau Kohler Tel. 07962 892-21, E-Mail: l.kohler@fichtenau.de. Im Landratsamt berät Susanne Kraiß, Tel. 0791/755-7259, Email: s.kraiss@lrasha.de. Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx bereit.
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