Meldung bei Eigentümerwechsel
Artikel vom 02.07.2019
Bitte melden Sie die Änderung von Eigentumsverhältnissen eines Grundstücks im Gemeindegebiet der Wasser-/Abwasserveranlagung, Frau Kohler (L.kohler@fichtenau.de) damit für das Grundstück eine Endabrechnung der Wasser-/Abwassergebühren erstellt werden kann.
Außerdem sollten Sie im Falle eines Eigentümerwechsels mit der Gemeindekasse abklären, ob noch aktive Einzugsermächtigungen bestehen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Außerdem sollten Sie im Falle eines Eigentümerwechsels mit der Gemeindekasse abklären, ob noch aktive Einzugsermächtigungen bestehen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.