Seite drucken
Gemeinde Fichtenau

Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren

Artikel vom 19.03.2019
Am 31.03.2019 ist die erste Abschlagszahlung in 2019 für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig.

Es werden keine separaten Rechnungen betreffend dem Abschlag zum 31.03.2019 versandt.

Die Höhe des zu bezahlenden Abschlags ist der Endabrechnung für 2018 zu entnehmen, die Ihnen im Januar 2019 zugegangen ist.

Bei allen die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge abgebucht. Bei Überweisungen bitten wir um Angabe des Buchungszeichens 5.8888............... Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Sie sich am Abbuchungsverfahren beteiligen möchten.

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen Betrages erhoben werden muss. Wir bitten daher sämtliche Zahlungspflichtigen ihre Zahlungen an die Gemeindekasse rechtzeitig zu leisten.
Im Falle einer Mahnung muss eine Mahngebühr in der gesetzlichen Höhe festgesetzt werden.
http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten