Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
"Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung" der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Schriftteil-Aufstellungsbeschlus als PDF-Datei (PDF-Datei)
Plan-Obere_Schanze_II-Aufstellungsbeschlus als PDF-Datei (PDF-Datei)
Plan-Hofwiesen_II-Aufstellungsbeschlus als PDF-Datei (PDF-Datei)
Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat am 25.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 4. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 07.10.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemeindefläche von Fichtenau und Kreßberg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
www.kressberg.de/home/aktuelles/auslegungsunterlagen/
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 16.12.2024
bis einschließlich 17.01.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
info(@)fichtenau.de
gemeindeverwaltung(@)kressberg.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den oben genannten Internetadressen der Gemeinden von Fichtenau und Kreßberg eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Fichtenau, 04.12.2024
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin