Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Aufhebung Gärtnerstraße" in Neustädtlein im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 27.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Aufhebung Gärtnerstraße" in Neustädtlein einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, sowie am 16.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 16.12.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
Während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 17.01.2025
bis einschließlich 17.02.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet und im Rathaus der Gemeinde Fichtenau, Zimmer 1.8 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Fichtenau abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.fichtenau.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
gez.
Schmidt-Wagemann,
Bürgermeisterin
Auslegungsunterlagen als PDF-Datei
Verkehrstechnische Stellungnahme (PDF-Datei)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (PDF-Datei)
Plan_A3-Auslegungsbeschluss (PDF-Datei)
Planteil-Auslegungsbeschluss (PDF-Datei)
Schriftteil-Auslegungsbeschluss (PDF-Datei)
Liste TÖB-Auslegung (PDF-Datei)