Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
Die von der Verbandsversammlung beschossene Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurden gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landrats-amt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 12.12.2024, Aktenzeichen L1.2-092.411 die Ge-setzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von
Montag, 13.01.2025 bis einschließlich Dienstag, 21.01.2025
während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein, im Zimmer 1.7 des Rathauses, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung 2025 wird nachstehend veröffentlicht:
Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 5 Abs. 2 und § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 30.09.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 35.500 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 35.500 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von 0 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 35.500 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 35.500 €
2.3Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1. und 2.2) von 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) von 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000 €
§ 5 Verbandsumlage
Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitragsschlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.
Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung 35.500 €
Fichtenau, den 21.08.2024
Gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende