Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtenau für das Haushaltsjahr 2025
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16.12.2024 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 12.232.769 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 14.925.453 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo 1.1 und 1.2) von -2.692.684 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von -2.692.684 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.453.789 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13.168.953 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von -1.715.164 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.073.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.644.700 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 428.300 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.286.864 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.600.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 405.400 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.194.600 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -92.264 €
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.600.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 5.578.000 €
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Gemeinde Fichtenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Fichtenau, den 16.12.2024
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.12.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 10.01.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 27.01.2025 bis Dienstag, 04.02.2025 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus. Sie können in Büro 1.7 bei Frau Munzinger Einsicht nehmen.
Fichtenau, 16.01.2025
gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin