Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Gewerbepark Kreßberg - Fichtenau für das Haushaltsjahr 2025
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 10. Oktober 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 109.020 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 109.020 |
1.3. | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 109.020 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 109.020 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.800.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.800.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.800.000 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.800.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.800.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbetands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.800.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 3.320.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR
Hinweis:
Nach § 5 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kreßberg, 20. November 2024
Annemarie Mürter-Mayer
Verbandsvorsitzende
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Erlass vom 12.11.2024, Az.: L1.20-092.411 bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme und den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen, sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit von
Montag, 02. Dezember 2024 bis Dienstag, 10. Dezember 2024
während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kreßberg im Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg öffentlich zur Einsicht ausliegt.