Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg II", Gemarkung Matzenbach
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Fichtenau hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg II" in der Fassung vom 13.05.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist die Bebauungsplanzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung jeweils in der Fassung vom 13.05.2024.
Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Fichtenau unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau während der Dienststunden geltend zu machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit der Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg II" rechtskräftig.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann bei der Gemeinde Fichtenau im Rathaus während den Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.
Gemeinde Fichtenau
Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann