Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Bekanntmachung und Ladung Die Teilnehmergemeinschaft Hellenbach 3 hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen. Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt. − Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG) − Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan − Textteil zum Flurbereinigungsplan − Gebietskarte − Abfindungskarte Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt: Bestandsblatt (Einlage) Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) Belastungsnachweis Akt Dienstbarkeiten und Rechte Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt. Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Verwaltung der Stadt Dinkelsbühl, Zimmer 1.14, Segringer Str. 30, 91550 Dinkelsbühl, vom 18.11.2024 mit 02.12.2024 während der Dienst-stunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/in-dex.php/). Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am Dienstag, 03.12.2024,von 10:00 Uhr bis 12:00 UhrOrt: Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Zimmer 316, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach, wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden. Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hellenbach 3 am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), zu stellen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Hellenbach 3 am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), Widerspruch eingelegt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ansbach, 09.09.2024 gez. Jochen Mahler T.Oberinspektor