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Gemeinde Fichtenau

Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik- Freiflächenanlage, Langer Berg II", Gemarkung Matzenbach

Artikel vom 21.03.2024

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Billigungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfs sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Fichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Stand vom 18.01.2024 gebilligt.

Ebenfalls wurde vom Gemeinderat Fichtenau in der Sitzung am 18.03.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 18.01.2024 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Hier finden Sie den Planauszug

Ziel und Zweck der Planung
Von Seiten des Gesetzgebers kommt dem Ausstieg aus den fossilen Energien und dem Ausbau und der Nutzung von erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse
zu. Aus diesem Grund wurde das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs.

Diese neue Zielsetzung bedeutet eine massive Beschleunigung des erneuerbaren Energie Ausbaus. Zur Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsbereichen wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit sollen die erneuerbaren Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden.

Ziel ist es, dass die Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.

Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Hierzu wurde das EEG im Jahr 2021 novelliert. Das EEG 2021 § 37 Abs. 1 Nr. 2 c) sieht nun vor, dass der zulässige Abstand vom Fahrbahnrand für Solaranlagen auf sogenannten Seitenstreifen von bislang 110 m auf nun 200 m erhöht wird.

Bund und Land haben mit ihren neuen Gesetzen zu Gunsten der Erneuerbaren Energien Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ausbau des erneuerbaren Stromnetzes deutlich beschleunigen soll, und was in dieser Klarheit und Deutlichkeit bislang nicht ausformuliert war. Mit der Planung kann, der erst kürzlich im Landtag verabschiedeten Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg Rechnung getragen werden.

Aus diesem Grund plant der Vorhabenträger auf Teilen der Flurstücke Nr. 1056 und 1056/1 die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 2,1 ha der Gemarkung Matzenbach. Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage ist auf einer Fläche von insgesamt ca. 5,92 ha vorgesehen. Davon liegen rund 3,82 ha innerhalb des 200 m Korridors entlang der Autobahn A7. Dieser Bereich unterliegt somit der seit 2023 rechtsgültigen Privilegierung gemäß § 35 BauGB.

Vorhabenträger im Sinne des § 12 BauGB ist die W-I-N-D Energien GmbH.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen baulichen Entwicklung ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Informationen finden sie hier

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 18.01.2024 wird in der Zeit vom

Dienstag, 02. April 2024 bis einschließlich Freitag, 03. Mai 2024

öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen im Rahmen der Beteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Fichtenau unter „öffentliche Bekanntmachungen“ zur Einsicht bereit.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@fichtenau.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, Zimmer 1.9, öffentlich aus.

Gemeinde Fichtenau
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen