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Gemeinde Fichtenau

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langer Berg" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Artikel vom 30.05.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanvorentwurf sowie des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Fichtenau hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaik Freiflächenanlage Langer Berg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Einleitung der parallelen Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaik Freiflächenanlage Langer Berg" jeweils mit Stand vom 11.04.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2022 gebilligt. Weiterhin wurde in der Sitzung vom 23.05.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 11.04.2022 ist hier im Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.

Um eine koordinierte Flächenentwicklung zu gewährleisten wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter auch die benachteiligten Gebiete gemäß dem Energieatlas Baden-Württemberg (EEG 2021 § 3 Nr. 7).

Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die W-I-N-D Energien GmbH als Vorhabenträger die Entwicklung einer ca. 16 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken Nr. 1255, 1251 und 1283 im Gemeindegebiet Fichtenau.

Kernziel der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, um einen Beitrag zur Klimaneutralität und den Minderungszielen des Klima-schutzgesetzes 2021 der BRD zu leisten.

Die Grundstücksflächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die Flächen zählen gemäß des Energieatlas Baden-Württemberg zu den benachteiligten Gebieten.

Der Vorhabenstandort befindet sich südlich des Ortsteils Krettenbach, westlich der Autobahn A7.

Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird von den bestehenden Waldflächen umschlossen. Der östliche Teilbereich des Vorhabenstandortes schließt an die freie landwirtschaftlich intensiv genutzte Feldflur an.

Südlich des innerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Grundstückes Nr. 1283 schließt das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.27.073 Rotbachtal mit Seitentälern an.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 1255, 1251 und 1283 mit einer Größe von ca. 16 ha. Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz und können vom Vorhabenträger über die Dauer der Nutzung der Photovoltaik-Freiflächenanlage vom Grundstückseigentümer gepachtet werden.

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen Information

Verfasser

Themen

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

 

Büro für Stadtplanung Zint und Häußler GmbH, Neu-Ulm, Stand 11.04.2022

Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter.

 

Zwischenbericht, Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG

Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Neu-Ulm, Stand 10.04.2022

Aussagen zum Untersuchungsprogramm und bisherige Ergebnisse zu den Arten Fledermäuse, Brutvögel und Reptilien

 

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezoge-nen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 11.04.2022 wird in der Zeit vom

Dienstag, 07. Juni 2022 bis einschließlich Donnerstag, 07. Juli 2022

im Rathaus der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, im Vorbau zum Sozialraum,

öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebau-ungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung auf der Inter-netseite der Gemeinde Fichtenau unter www.fichtenau.de/index.php zur Einsicht bereit.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Gemeinde Fichtenau
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten