Matzenbacher Bild: Gemeinde Fichtenau

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

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Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Matzenbacher Bild

Matzenbacher Bildkapelle

Die Matzenbacher Bildkapelle wurde im Jahre 1973 erbaut. Sie beherbergt das Matzenbacher Bild und ist dadurch weit über die Grenzen bekannt. Die Wallfahrt zur Matzenbacher Schmerzensmutter geht in das Jahr 1746 zurück.

Maria Mangold von Matzenbach gelobte um ihrer Kopfschmerzen ledig zu werden, ein Bild der Mutter Gottes am Weg nach Dankoltsweiler an einer Buche anbringen zu wollen, um dort ihre Andacht zu verrichten. Schon bald, nachdem das Bild aufgestellt war, kam ein großer Zulauf von nah und fern zum Bild. Am Anfang dieser Gnadenstätte stand also, von menschlicher Seite aus gesehen, das schlichte Vertrauen einer Frau, der Glaube an die Fürbitte der Gottesmutter. Über 150 Jahre lang blieb diese mehr als einfache Form der Verehrung der Gottesmutter bestehen.

Im Jahr 1913 entstand eine erste einfache offene Kapelle. 1933/35 wurde diese Kapelle verschönert. 1973 wurde ein Neubau der Kapelle entschieden. Dieser modernen Kapelle wurde am 23. September 1973 von Weihbischof Anton Herre die kirchliche Weihe gegeben. Architekt der Kapelle war Andreas Engelhardt. Die Zeltform schenkt dem Heiligtum eine besondere Atmosphäre. Verstärkt wird dies durch die farbigen Glasfenster, von Alfred Seidel entworfen, welche jeweils unter einem bestimmten marianischen Gedanken stehen.

Zuletzt fand das Gnadenbild durch den Ellwanger Künstler Rudolf Kurz mit Zelebrationsalter und Stehle für das Gnadenbild im Jahre 2008 eine würdige künstlerische Ergänzung. Die Bedeutung dieser Gnadenstätte im Wald geht weit über die Pfarrgemeinde Matzenbach und ganz Fichtenaus hinaus. Davon zeugt nicht nur das von vielen hunderten Gläubigen jährliche Wallfahrtsfest, das „Bildfest“ – es wird traditionell am 2. Septembersonntag, kurz vor dem Siebenschmerzenfest begangen – sondern auch der ständige Besuch sehr vieler Gläubiger das ganze Jahr hindurch.

Zum Matzenbacher Bild

Ein gut zu befahrender Weg von 1,5 km führt von Fichtenau-Matzenbach in südwestlicher Richtung zur Matzenbacher Bildkapelle.

Betreut wird die Wallfahrtsstätte vom

Katholischen Pfarramt
Schlosshof 2
74579 Fichtenau-Matzenbach
Telefonnummer: 07962 2644

Pfarrer Markus Engert

Infobereiche