Gesundheits- & Gemeinschaftshaus: Gemeinde Fichtenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

Einwilligungshinweis

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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datenschutz@portuna.de

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Gesundheits- & Gemeinschaftshaus

LEADER-Programm - MediKult

Direkt im Anschluss an den Umzug der Grundschule in das ehemalige Hauptschulgebäude, haben im Januar 2020 die Arbeiten zur Sanierung eines Gesundheits- und Gemeinschaftshauses begonnen. Die Maßnahme umfasste den Umbau der Klassenzimmer des 2. Obergeschosses zur Arztpraxis sowie den Umbau des ehemaligen Rektorats und des Lehrerzimmers zur Bücherei und als Versammlungsraum. Bei einer Befahrung im Sommer 2020 wurde festgestellt, dass der Kanal des Gebäudes marode ist, weshalb der Gemeinderat eine außerplanmäßige Ausgabe für die Erschließung des zukünftigen Gesundheitsund Gemeinschaftshauses beschloss. Die Arbeiten erfolgten in Zusammenarbeit mit den Leitungsarbeiten der EnBW (Abbruch der Umspannstation). Gleichzeitig fanden im Inneren des Gebäudes die Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-Installations- sowie die Elektroarbeiten statt. Ab Oktober bis Weihnachten 2020 wurden die Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten sowie die Fliesenarbeiten durchgeführt. 2021 wurde der Aufzug für einen barrierefreien Zugang zur Arztpraxis eingebaut. Auch die Bodenbelags-, Innentür- und Schreinerarbeiten wurden saniert. Ende März 2021 wurde die Arztpraxis fertiggestellt, so dass Herr Doktor Wagner und sein Team im April in die Räume einziehen konnten. Die Fertigstellung der Bücherei folgte Ende 2021, der Versammlungsraum wurde im März 2022 fertiggestellt.

Das Vorhaben wurde dabei unterstützt durch das LEADER-Programm des Landes, der Europäischen Union  sowie der LEADER-Jagstregion.

Die Zuweisung aus dem Programm betrug 158.010 €. Insgesamt kostete der Umbau des Gebäudes rund 1,3 Mio. €, daran betrug der Anteil der Arztpraxis ca. 700.000 €.

Das Projekt bot die Chance, die ärztliche Versorgung der Gemeinde mit einer modernen, barrierefreien Praxis auf Jahre hinaus zu sichern. Gerade für ältere Mitbürger, die nicht mehr in großem Umfang mobil sind, ist eine Arztpraxis ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität vor Ort.

Weiterhin wird das ansonsten leerstehende Gebäude der ehemaligen Grundschule mit dieser Maßnahme bestmöglich weitergenutzt. Geplant ist die Arztpraxis als Anker für weitere Angebote wie eine Apotheke, eine Facharzt- oder eine Physiotherapiepraxis. In das 1. OG ist darüber hinaus die Bücherei eingezogen.

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