Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die von der Verbandsversammlung beschossene Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurden gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 03.11.2022, Aktenzeichen L1.2-092.411 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2023 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von
Montag, 21.11.2022 bis einschließlich Dienstag, 29.11.2022
während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein, im Seiteneingang rechts neben dem Haupteingang des Rathauses, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung 2023 wird nachstehend veröffentlicht:
Haushaltssatzung
des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
für das
Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 5 Abs. 2 und § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 26.10.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 40.000 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 40.000 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von 0 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 40.000 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 40.000 €
2.3 Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1. und 2.2) von 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) von 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000 €
§ 5 Verbandsumlage
Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitrags-schlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.
Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung 40.000 €
Fichtenau, den 26.10.2022
Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende