Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften und öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes "Hahnenbergweg, 2. Änderung" in Matzenbach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
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Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften und öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes "Hahnenbergweg, 2. Änderung" in Matzenbach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat am 25.09.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Hahnenbergweg, 2. Änderung“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs.2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 12.09.2023, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist ca. 3.131 m² groß und umfasst die Flurstücke Nr. 605 und 606/1 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 938 (Weg), Gemarkung Matzenbach.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das Flurstück 606, Gemarkung Matzenbach
- im Westen durch das Flurstück 938, Gemarkung Matzenbach
- im Süden durch das Flurstück 928/9, Gemarkung Matzenbach
- im Osten durch die Flurstücke 604/3 und 603, Gemarkung Matzenbach.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hahnenbergweg, 1. Änderung“.
Nach Umsetzung des 1. Bauabschnittes ist bei der Gemeindeverwaltung eine Anfrage zur Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern eingegangen, deren Umsetzung nach bisherigen Vorgaben im Bebauungsplan nicht möglich ist.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Belange wurde am 10.08.2023 eine Übersichtsbegehung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in die Begründung eingearbeitet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hahnenbergweg, 2. Änderung“ wird vom
16. Oktober 2023 bis 17. November 2023, jeweils einschließlich
im Rathaus in Wildenstein, Zimmer zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt (Sprechstunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau unter www.fichtenau.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Rathaus Fichtenau, Zimmer 1.9, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Fichtenau, 10.10.2023
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin