SCHULE GEHT WIEDER LOS!
Artikel vom 10.09.2020
Am 14.September dieses Jahres ist es wieder soweit. Die Schulen in Baden-Württemberg öffnen nach den Sommerferien die Tore für ihre Schüler. Wie jedes Jahr birgt diese Zeit ein erhöhtes Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer. Während die Schüler besonders im jungen Alter erst wieder ein Gespür für den Straßenverkehr und den richtigen Umgang damit entwickeln müssen, werden Autofahrer durch den regen Fußgängerverkehr in den frühen Morgenstunden vor Herausforderungen gestellt. Aufgrund des Schulabbruchs durch die Corona-Pandemie, waren die Schüler noch länger nicht auf den Schulwegen unterwegs und müssen deshalb erst wieder ihre Routine im Straßenverkehr entwickeln. Die vielen Schulkinder werden sicher auch für den ein oder anderen Autofahrer zunächst ungewohnt erscheinen. Aus diesen Gründen kann die Gefahr für Schulkinder durch die Coronapandemie noch zusätzlich zugenommen haben. Im Jahr 2019 konnte das Polizeipräsidium Aalen einen Rückgang der Verkehrsunfälle auf Schulwegen verzeichnen. Von 58 Unfällen im Präsidiumsbereich im Jahr 2018 reduzierte sich die Zahl auf 52 Unfälle im Jahr 2019. Bei diesen Unfällen wurden 51 (52) Personen im Jahr 2019 (2018) leicht verletzt, 11 (8) Personen erlitten schwere Verletzungen. Da Schüler häufig zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kann es sehr schnell zu schwerwiegenden Verletzungen kommen. Eine Reduzierung von Verkehrsunfällen, die sich auf dem Weg zur Schule ereignen, ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Polizei. Aus diesem Grund werden zu Beginn der Schulzeit verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an Schulen und Schulwegen durchgeführt. Schwerpunkte der Kontrollen werden unter anderem sein:
www.bast.de/schulwegplan Schulwegplanner-bw.de
www.verkehrswacht-bw.de kleines-zebra.gib-acht-im-verkehr.de
bus-fahren.gib-acht-im-verkehr.de
- Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
- Geschwindigkeitskontrollen an Stellen mit erhöhter Unfallgefahr für Kinder und Jugendliche im Bereich von Schulwegen
- Verhalten von Kraftfahrern gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, sowie an Bushaltestellen, Fußgängerfurten und Fußgängerüberwegen
- Park- oder Haltverbote auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen für Radfahrende, an Kreuzungen und unübersichtlichen Kurven, in zweiter Reihe, an Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen
- Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Kommunikations-, Informations- oder Unterhaltungsgeräten während der Fahrt
- Technischer Zustand von Fahrrädern, insbesondere der Fahrräder von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg von und zur Schule
- Verhalten von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg – zu Fuß und mit dem Fahrrad
www.bast.de/schulwegplan Schulwegplanner-bw.de
www.verkehrswacht-bw.de kleines-zebra.gib-acht-im-verkehr.de
bus-fahren.gib-acht-im-verkehr.de