Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Bürgermeisterin zum Jahreswechsel

Artikel vom 23.12.2016

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wieder geht ein Jahr vorüber – ein Jahr voller Höhen und Tiefen, ein Jahr geprägt von Schreckensmeldungen, Terrorangriffen und Katastrophen. Viele Meldungen werden uns wohl noch lange im Gedächtnis bleiben und auch sicherlich noch weiter beschäftigen. Bei Terroranschlägen wurden im März in und nahe der belgischen Hauptstadt Brüssel 32 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt. Das Wort „Brexit“ war in aller Munde - im Juni stimmen die Bürger des Vereinigten Königreiches für den Austritt ihres Landes aus der EU. Im Juli kamen bei einem Terroranschlag in Nizza 86 Menschen ums Leben und mehr als 300 wurden verletzt. Vier Tage später verletzte ein Jugendlicher bei einem Angriff in einer Regionalbahn bei Würzburg fünf Menschen. Weitere vier Tage später tötete ein jugendlicher Amoktäter in München neun Menschen und verletzte weitere Personen. Nur zwei Tage später wurden 15 Menschen bei einem Sprengstoffanschlag in Ansbach verletzt, der Attentäter selbst starb bei der Tat.Im November wurde Donald Trump als Republikaner zum 45. Präsidenten der USA gewählt. Angela Merkel verkündete, bei der Wahl im nächsten Jahr wieder für das Amt der Bundeskanzlerin zu kandidieren. Im März fanden die Landtagswahlen in Baden-Württemberg statt. Überraschenderweise erhielt die AfD 15,1 % der Stimmen und war somit bis zu ihrer Spaltung im Juli die drittgrößte Fraktion. Ende Mai wurden bei schweren Unwettern mit Starkregen und Hochwasser insbesondere im Südwesten Deutschlands ganze Orte verwüstet. In unserem Landkreis traf es die Orte Braunsbach und Bächlingen (Stadt Langenburg) am Schlimmsten. Unsere Gemeinde blieb dagegen überwiegend verschont. Der Gemeinderat beschloss daher, 5.000 € nach Braunsbach zu spenden. Weiter beschäftigte uns die Unterbringung von Flüchtlingen. Befinden sich derzeit nur noch insgesamt 40 Asylbewerber in der vorläufigen Unterbringung (in Buckenweiler sowie in Unterdeufstetten), so galt es für die Verwaltung, Unterbringungsmöglichkeiten hinsichtlich der Anschlussunterbringung zu finden. Derzeit befinden sich 13 Asylbewerber in der Anschlussunterbringung, sechs weitere wurden als Familiennachzug im Rahmen der Obdachlosenunterbringung untergebracht. Ein Thema, das uns im zurück liegenden Jahr immer wieder beschäftigte, war das interkommunales Gewerbegebiet, das mit der Gemeinde Kreßberg auf den Weg gebracht werden konnte und dem sich nun noch die Gemeinde Stimpfach anschloss. Im kommenden Jahr werden die Modalitäten und Beteiligungen der einzelnen Gemeinden festgelegt werden. Zahlreich waren auch wieder die Baumaßnahmen, die auf unserem Gemeindegebiet erfolgten. So wurden wieder Ortsstraßen ausgebaut, wie z.B. die Sandgrubenstraße in Rötlein, es erfolgte die Fertigstellung der Birkenwaldstraße in Unterdeufstetten sowie die Sanierung von Feldwegen und der Gemeindeverbindungsstraße Großenhub-Zankhof. Die ersten Planungen für ein zentrales Feuerwehrgebäude am Standort Schnepfenstange in Wildenstein wurden angestoßen und vorgestellt, ebenfalls an der Schnepfenstange entsteht derzeit der neue Penny-Markt. Die Breitband- und Gaserschließung im südlichen Gemeindegebiet schreitet voran und wird uns auch noch die nächsten 4 Jahre beschäftigen. Im nördlichen Gemeindegebiet erfolgt die Kollokation (Glasfaser bis zum Verteilerkasten und weiterhin Kupferdrähte bis zum Haus). Diese soll bis Ende Januar 2017 erfolgt sein. An der Kläranlage in Unterdeufstetten wurde die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens Nr. 12 durchgeführt, der Kanal in Lautenbach teilweise erneuert und der Platz an der ehemaligen Zentscheune in Unterdeufstetten sowie der Parkplatz am Rathaus in Wildenstein neu gestaltet. Der Flächennutzungsplan Windenergie Fichtenau-Kreßberg wurde rechtskräftig und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen zwischen Neustädtlein und Wäldershub wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall erteilt. Das Hauptschulgebäude soll in den Jahren 2017/2018 energetisch saniert und in Teilbereichen umgebaut werden. Es wird deutlich: Wir hatten einiges zu tun und im Jahre 2017 wird es auch so weitergehen. Dies ist gut, denn in einer Gemeinde muss sich etwas bewegen, wenn sie zukunftsfähig sein und bleiben möchte. Was tat sich noch? Vor kurzem ging die neue Internetseite der Gemeinde Fichtenau an den Start und in der letzten Gemeinderatssitzung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Auch personell gab es wieder einige Änderungen in der Verwaltung: Seit März ist der Herr Martin Silberzahn, der von der Stadt Altensteig nach Fichtenau wechselte, als neuer Kämmerer im Amt. Die Verwaltungsfachangestellte Frau Ingrid Schimpf wurde nach Beendigung ihrer Ausbildung von der Gemeinde fest angestellt und ist seitdem für den Bereich Wasser und ab 2017 auch in der Kasse tätig. Ausgeschieden ist Frau Susanne Westphal, deren Tätigkeiten Christlinde Haller-Kronenwetter übernahm. Die bisherige Schulsekretärin Frau Claudia Hafner wechselte zum Landratsamt Ostalbkreis. Für sie kamen in der Oberlin-Schule Frau Martina Marunde und in der Grund- und Werkrealschule Frau Simone Utz.Im Kindergarten schied Frau Christiana Präger aus, fünf Mitarbeiterinnen wurden dort befristet eingestellt aufgrund von Umstrukturierungen und der Schaffung einer weiteren Krippengruppe (Heike Breitner, Karin Cadeschi, Karin Egetenmeyer, Melanie Lebek und Heike Wörsinger). Frau Simone Herrmann beendete ihre Tätigkeit in der Bücherei sowie in der VHS, da sie nach der Elternzeit wieder als Beamtin beim Landratsamt Schwäbisch Hall einsteigen konnte. Für sie kamen für die Bücherei Frau Nadine Ehmer und für die VHS Frau Elke Wenk. Der neue Ortsbaumeister Alfons Fischer wird seinen Dienst am 02.01.2017 antreten. Der derzeitige Ortsbaumeister Günter Schmidt wird die Einarbeitung noch übernehmen und dann zum 31.03.2017 in den Ruhestand verabschiedet werden. Auch hier gab es also zahlreiche Veränderungen und dadurch einiges zu tun. Für das, was jeder einzelne dabei geleistet hat – egal ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, des Baubetriebshofes, des Kindergartens oder der Gemeinderat – möchte ich mich am Jahresende ganz herzlich bedanken. Ich danke an dieser Stelle auch allen Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse an unserer Gemeinde und ich möchte wieder alle auffordern, mit Ideen, Vorschlägen, Lob und Kritik zu uns zu kommen.Persönlich möchte ich mich auch noch einmal für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien zunächst einmal ein friedliches und erholsames Weihnachtsfest sowie ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2017.   Herzlichst
Ihre Bürgermeisterin
Anja Wagemann mit Familie

Meinen herzlichsten Dank

möchte ich an dieser Stelle aussprechen
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung; durch einige Wechsel stand das Rad nicht still und es musste in vielen Bereichen in überdurchschnittlichem Maße gearbeitet werden. Hierfür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauhof, in den Kindergärten, Schulen und Hallen für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Jahr;
  • dem Gemeinderat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Entwicklung unserer Gemeinde;
  • den Kirchen, Vereinen, Institutionen und Gruppen für ihr ehrenamtliches Engagement und die Förderung des Miteinanders in unserer Gemeinde;
  • den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und der Pflegedienste für die stete Einsatzbereitschaft und die selbstlose Hilfsbereitschaft für uns alle; -          den Landwirten für die Pflege und den Erhalt unserer Kulturlandschaft;
  • den Handel- und Gewerbetreibenden für den Erhalt und die Sicherung der Arbeitsplätze in unserer Gemeinde.
Mein herzlichster Dank gilt aber auch Ihnen allen
  • dafür, dass Sie sich einbringen, Entscheidungen unterstützen und Verständnis aufbringen und unser Gemeinwesen hilfreich mitgestalten, ob im Vordergrund oder still und hilfreich im Hintergrund
  • für konstruktive Ideen, Kritik, Lob und Anerkennung unserer geleisteten Arbeit.
Wir wollen dabei auch diejenigen im Blick behalten, denen das zurückliegende Jahr auch Schattenseiten gebracht hat. Lassen Sie uns nicht aufhören, anderen respektvoll zu begegnen und Frieden zu stiften – Frieden in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis, in unserer Gemeinde und in der ganzen Welt. In der Hoffnung auf eine friedliche Zukunft und dem Vertrauen auf ein harmonisches Miteinander verbleibe ich mit den besten Weihnachtsgrüßen für Sie und Ihre Familien Herzlichst
Ihre Bürgermeisterin
Anja Wagemann_______________
23.12.2016

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