Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2023
Artikel vom 03.08.2022
Das Land Baden-Württemberg hat für 2023 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Anträge können bis 26. August 2022 beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Die Förderschwerpunkte Wohnen und Grundversorgung stehen im Jahresprogramm 2023 wieder besonders im Fokus, deshalb erhalten Projekte aus diesen Förderschwerpunkten einen Fördervorrang.Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen für den täglichen und wöchentlichen Bedarf sowie dem unregelmäßigen aber dringend vor Ort zu erbringenden Bedarf einen Zuschuss von bis zu 20%, Kleinstunter-nehmen bis zu 30% und maximal 200.000 Euro erhalten. Förderschwerpunkt „Wohnen“
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortskerns durch Umnutzung vorhandener, leerstehender Gebäude oder Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse stehen im Mittelpunkt der Förderung. Projekte für die Eigennutzung können mit einem Fördersatz von 30 % und maximal 20.000 €, Umnutzungen bis höchs-tens 50.000 € je Wohnung unterstützt werden. Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen, erhalten einen um 5% erhöhten Fördersatz und eine bis zu 5.000 € höhere Förderung. In der Regel dürfte es sich dabei um Holz handeln. Die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung oder Modernisierung zur Vermietung wird mit 10 – 15% und max. 200.000 € bezuschusst. In privaten Wohnbauanträgen sind wahrheitsgemäße Auskünfte zu Eigennutzung und Vermietung erforderlich. Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Die Förderung im gewerblichen Bereich konzentriert sich vorrangig auf die Entflechtung störender Gemengelagen und Reaktivierung von Brachen. Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10% der Investitionskosten bei max. 200.000 Euro. Neubauprojekte können nur noch beim Einsatz von CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion gefördert werden. Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich.Das Landratsamt weist darauf hin, dass gute Projekte mit der Absicht einer zügigen Umsetzung bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z.B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung) nachzuweisen. Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird.Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind bis 26. August 2022 im Rathaus, Zimmer 1.7 einzureichen. Auskünfte erteilt Frau Munzinger, Tel. 07962/892-20, E-Mail c.munzinger(@)fichtenau.de. Im Landratsamt berät Susanne Kraiß mit ihrem Team, Tel. 0791/755-7259, -7220 oder -7634, E-Mail: elr(@)lrasha.de. Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx bereit.
Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen für den täglichen und wöchentlichen Bedarf sowie dem unregelmäßigen aber dringend vor Ort zu erbringenden Bedarf einen Zuschuss von bis zu 20%, Kleinstunter-nehmen bis zu 30% und maximal 200.000 Euro erhalten. Förderschwerpunkt „Wohnen“
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortskerns durch Umnutzung vorhandener, leerstehender Gebäude oder Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse stehen im Mittelpunkt der Förderung. Projekte für die Eigennutzung können mit einem Fördersatz von 30 % und maximal 20.000 €, Umnutzungen bis höchs-tens 50.000 € je Wohnung unterstützt werden. Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen, erhalten einen um 5% erhöhten Fördersatz und eine bis zu 5.000 € höhere Förderung. In der Regel dürfte es sich dabei um Holz handeln. Die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung oder Modernisierung zur Vermietung wird mit 10 – 15% und max. 200.000 € bezuschusst. In privaten Wohnbauanträgen sind wahrheitsgemäße Auskünfte zu Eigennutzung und Vermietung erforderlich. Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Die Förderung im gewerblichen Bereich konzentriert sich vorrangig auf die Entflechtung störender Gemengelagen und Reaktivierung von Brachen. Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10% der Investitionskosten bei max. 200.000 Euro. Neubauprojekte können nur noch beim Einsatz von CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion gefördert werden. Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich.Das Landratsamt weist darauf hin, dass gute Projekte mit der Absicht einer zügigen Umsetzung bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z.B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung) nachzuweisen. Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird.Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind bis 26. August 2022 im Rathaus, Zimmer 1.7 einzureichen. Auskünfte erteilt Frau Munzinger, Tel. 07962/892-20, E-Mail c.munzinger(@)fichtenau.de. Im Landratsamt berät Susanne Kraiß mit ihrem Team, Tel. 0791/755-7259, -7220 oder -7634, E-Mail: elr(@)lrasha.de. Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx bereit.