Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Buckenweiler Straße Nord" in Lautenbach
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 27.07.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Buckenweiler Straße Nord" in Lautenbach beschlossen, sowie am 27.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 27.07.2020, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.
Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
(Kartenausschnitt) (PDF-Datei)
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen
wird vom 14.08.2020
bis einschließlich 14.09.2020
im Rathaus, öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin